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Schlichtung

Stehen Sie auch vor der Frage, ob Sie in einer zivilrechtlichen Streitsache das Gericht anrufen sollen?

Dann sollten Sie zuerst prüfen, ob die Streitigkeit nicht zunächst außergerichtlich vor einer unabhängigen Gütestelle verhandelt werden sollte oder sogar verhandelt werden muss.

Die Durchführung einer Schlichtung kann – gerade bei persönlich geprägten Streitigkeiten – viele Risiken und Unannehmlichkeiten der Prozessführung ersparen. Sie können damit schneller, unbürokratischer und billiger einen Rechtsstreit beenden, wenn es gelingt, sich unter unserer Vermittlung als unabhängiger Schlichter außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu einigen.

Für die Durchführung einer Schlichtung ist weder auf Seiten des Antragstellers noch des Antragsgegners ein Anwalt erforderlich, aber dennoch möglich. Sollten Sie daher vor einer solchen Frage stehen, würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen würden.

Wir sind seit dem 20.06.2000 nach Art.5 Abs.2 BaySchlG als Gütestelle in Bayern anerkannt.

 

 

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