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Kosten auf Null
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Kosten

Viele Menschen haben Hemmungen einen Rechtsanwalt aufzusuchen, weil Sie vermeintlich hohe Kosten scheuen. Wir sind deshalb bemüht Ihnen von Anfang an die zu erwartenden Kosten offen zu legen und können Ihnen sogar verschiedene Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre Kosten auf Null reduzieren können.

Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung (RVG). Die Gebühren sind abhängig vom Gegenstandswert sowie von der Art der Tätigkeit des Rechtsanwalts.

Beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die Erstberatung eines Verbrauchers liegen unsere Gebühren zwischen 128,52 € und 249,90 €.

Da die Rechtsanwaltskosten im übrigen sehr komplex geregelt sind, bietet Ihnen unsere Gebührentabelle einen ersten Anhaltspunkt über die Höhe unserer Vergütung, je nachdem ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder nicht. Für die konkrete Höhe der zu erwartenden Kosten können Sie sich gerne kostenlos an uns wenden.

Alternativ bieten wir Ihnen, vor allem in Strafsachen, auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Stundensatzes oder einer Pauschalvergütung an.

Prozessfinanzierer:
Seit kurzem besteht für Sie auch die Möglichkeit Ihren Anspruch völlig kostenfrei durchzusetzen.
Ab Streitwerten von 15.000 € können Sie Ihr gesamtes Verfahren finanzieren lassen: das heißt für Sie unabhängig vom Ausgang des Verfahrens werden alle Kosten in vollem Umfang von einem Prozessfinanzierer übernommen und auch nicht wieder zurückgefordert. Als Gegenleistung erhält der Prozessfinanzierer zwischen 10 und 50 % des Streiterlösses je nach Risiko und Höhe des Streitwerts.
Dabei übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung: von der Anfrage, über die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen bis zur Prüfung der Rechtslage und Erhebung der Klage. Sollte diese neue risikofreie Option Ihren Anspruch durchzusetzen für Sie in Frage kommen, würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen würden.

 

 

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